Das Phänomen des „zweimal brennenden“ Kaffees
Manche Kaffeesorten sind so stark, dass sie beim Trinken „einmal brennen“ – und beim zweiten Mal... nun ja, du weißt schon. Das liegt oft an sehr dunklen Röstungen, hohem Robusta-Anteil oder zu viel Säure.
- Billig-Discounterkaffee mit wenig Ruhezeit nach der Röstung
- Espressi mit überrösteten Bohnen
- Instant-Kaffee mit Zusatzstoffen
§ 1 Kaffeetassenunterlassungsklage (KTuG 2025)
(1) Wer im Büro regelmäßig Kaffee zubereitet, der bei mindestens 50 % der Kolleginnen und Kollegen ein doppeltes Brennereignis auslöst, kann nach § 3 Abs. 2 KTuG zur Abgabe einer Kaffeetassenunterlassungserklärung verpflichtet werden.
(2) Als Beweismittel gelten: leere Magenmittelpackungen, lautstarkes Stöhnen nach dem dritten Schluck sowie übermäßiger Einsatz von Hafermilch zum Neutralisieren.
(3) Wiederholungstäter:innen droht ein
latte-macchiato-Verbot von bis zu zwei Wochen.
(4) Die Vollstreckung der Kaffeetassenunterlassungsklage erfolgt durch die Abteilung „Büroordnung & Heißgetränke“.